Wie man eine Beschwerde einreicht
Es tut uns leid, dass Sie den erwarteten Service von iBanFirst nicht erhalten haben. Sie haben die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, wenn Ihre Erfahrung unbefriedigend war. Unten finden Sie Informationen darüber, wie Sie eine formelle Beschwerde einreichen können.
Lösung Ihres Problems
Bevor Sie eine formelle Beschwerde einreichen, können wir möglicherweise Ihr Problem durch die folgenden Optionen lösen:
Wenn dies nicht erfolgreich ist, senden Sie uns eine E-Mail an complaints-de@ibanfirst.com und ein Teammitglied wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Was passiert, nachdem Sie eine Beschwerde eingereicht haben?
iBanFirst wird:
Wir bemühen uns, Ihre Beschwerde innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen und innerhalb von 15 Kalendertagen eine endgültige Antwort zu geben. In Ausnahmefällen und aufgrund von Faktoren, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung Ihrer Beschwerde kommen. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang Ihrer Beschwerde eine Zwischenantwort senden, in der die Gründe für die Verzögerung und der Zeitpunkt, zu dem Sie unsere endgültige Antwort erwarten können, angegeben sind. Unabhängig davon werden wir unsere endgültige Antwort innerhalb von 35 Werktagen nach Eingang Ihrer Beschwerde geben.
Sollten Sie mit der abschließenden Antwort auf Ihre Beschwerde unzufrieden sein oder keine abschließende Antwort innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens erhalten haben, können Sie Ihre Beschwerde an eine örtlich zuständige Behörde, eine Ombudsstelle oder eine andere Art von externem Streitbeilegungsverfahren in Ihrem Land weiterleiten.
Eine Beschwerde kann dementsprechend an eine örtlich zuständige Behörde, eine Ombudsstelle oder eine andere Art von externem Streitbeilegungssystem in Ihrer Gerichtsbarkeit weitergeleitet werden, die eine unabhängige Prüfung Ihrer Beschwerde vornehmen wird. Sie können zum Beispiel eine offizielle Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Webseite: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html.
iBanFirst S.A. ist von der Belgischen Nationalbank (unter der CBE-Nummer 0849.872.824) als Zahlungsinstitut zugelassen und reguliert. Es ist direktes Mitglied des SWIFT-Netzes und für die Durchführung von Zahlungen im gesamten SEPA-Raum zertifiziert. Als Zahlungsinstitut bietet iBanFirst S.A. nur Absicherungslösungen (Forward, Flexible Forward und Dynamic Forward) in Verbindung mit zugrunde liegenden Zahlungstransaktionen an. iBanFirst S.A. bietet keine Optionen oder andere Finanzinstrumente zu Anlage- oder Spekulationszwecken an.