Hinweisgeber

Bitte beachten Sie, dass der interne Meldeweg nicht mit dem Beschwerdemeldeweg zu verwechseln ist.

Um eine Beschwerde zu melden (Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung, die Sie erhalten haben), lesen Sie bitte den Abschnitt "Beschwerden" auf der Website.

Interne Berichtswege

Deutschland hat die Richtlinie (EU) 2019/1973 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 in Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – “Hinweisgeberschutzgesetz” (im Folgenden "das Gesetz"). Dieses Gesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, Meldekanäle einzurichten, damit Hinweisgeber, die Zeugen tatsächlicher oder potenzieller Verstöße in bestimmten Bereichen sind, diese melden können, und jegliche Form von Repressalien gegen sie zu verbieten.

In diesem Rahmen stellt iBanFirst dieses Verfahren für Personen zur Verfügung, die eine solche Meldung machen könnten.

Der Hinweisgeber kann sich an den Kanal seiner Wahl wenden, ohne die Unternehmenshierarchie zu durchlaufen:

  • Whistleblower-Kanal: https://whistleblowersoftware.com/secure/ibanfirstsa
  • In physischer Anwesenheit, z. B. indem ein Treffen mit einem der autorisierten Compliance-Beauftragten angefragt wird
  • Per E-Mail, in dem für Whistleblowing vorgesehenen Postfach : whistleblowing@ibanfirst.com
  • Per einfachem Brief oder Einschreiben an die folgende Adresse:

iBanFirst S.A. Zweigniederlassung München

Compliance Abteilung

Landsberger Str. 93

80339 München

Deutschland

+49 89 26200644

Externe Berichtswege

Ein Whistleblower kann auch einen externen Meldeweg nutzen, entweder nachdem er interne Kanäle genutzt hat, um eine Meldung zu machen, oder indem er sich direkt an externe Meldewege wendet, wenn er diese für geeigneter hält.

Die Meldungen können auch per Post zusammen mit allen Elementen, die die Realität der gemeldeten Fakten belegen, an die von der BaFin benannte Stelle gerichtet werden, die für den Empfang und die Weiterverfolgung der Meldungen sowie für die Beziehungen zum Whistleblower zuständig ist.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Hinweisgeberstelle

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Die Hinweisgeberstelle der BaFin nimmt Ihre Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen.

0228 / 4108 – 2355

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iBanFirst S.A. ist von der Belgischen Nationalbank (unter der CBE-Nummer 0849.872.824) als Zahlungsinstitut zugelassen und reguliert. Es ist direktes Mitglied des SWIFT-Netzes und für die Durchführung von Zahlungen im gesamten SEPA-Raum zertifiziert. Als Zahlungsinstitut bietet iBanFirst S.A. nur Absicherungslösungen (Forward, Flexible Forward und Dynamic Forward) in Verbindung mit zugrunde liegenden Zahlungstransaktionen an. iBanFirst S.A. bietet keine Optionen oder andere Finanzinstrumente zu Anlage- oder Spekulationszwecken an.